Wir freuen uns über eine allgemeine Spende oder Ihre Unterstützung für unsere Projekte:
Sauberes Trinkwasser für bessere Bildung
Ihre Spende wird ausschließlich und unmittelbar für unsere satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke* eingesetzt, insbesondere der Pflege von Kontakten mit bhutanischen Vertretungen und Bürgerinnen und Bürgern, die Durchführung wissenschaftlicher und kultureller Veranstaltungen, die Förderung von Forschungsvorhaben, die Unterstützung beim Erhalt historischer Kulturgüter in Bhutan, die Förderung von Schul- und Berufsausbildung von bhutanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie die Förderung weiterer sozialer Zwecke.
*Hinweis zur Gemeinnützigkeit: Die Deutsche Bhutan Himalaya Gesellschaft e.V. ist wegen der Völkerverständigung zwischen Bhutan und Deutschland nach dem letzten uns zugegangenen Freilassungsbescheid des Finanzamtes als gemeinnützig anerkannt.
Ihre Spende ist steuerlich als Sonderausgabe (§10b EStG) absetzbar
Spenden unter 300 Euro:
Ein Kontoauszug reicht dem Finanzamt als vereinfachter Nachweis.
Spenden ab 300 Euro: Wir stellen Ihnen gerne eine amtliche Zuwendungsbestätigung.
Unternehmen können ihre Spenden als Betriebsausgabe (§4 Abs. 4 EStG/ § 52 AO) geltend machen.
Es gibt keine 300 Euro-Grenze. Jede Spende ist absetzbar.
Auf Wunsch stellen wir ebenfalls eine amtliche Zuwendungsbestätigung aus.